Mobilfunkanlagen und öffentliches Baurecht |
Bestimmte Mobilfunkanlagen sind genehmigungspflichtig. Das bedeutet,
bevor eine solche Anlage errichtet werden kann, muss der zukünftige
Betreiber eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einholen.
Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung ist wiederum, dass
die Anlage genehmigungsfähig ist. Dies ist wiederum immer dann
der Fall, wenn keine öffentlichen Belange und keine Interessen
anderer, bspw. Der Nachbarn entgegenstehen. |