Naturschutz, Denkmalschutz, Immissionsschutz | ||||||||||
Einen sehr großen Einfluss hat z. B. das Bundesnaturschutzgesetz auf die Bauleitplanung, durch die Eingriffsregelung ist die Baubehörde verpflichtet zu überprüfen ob ein erheblicher und dauerhafter Eingriff in die Natur und Landschaft zu befürchten ist. Alle vermeidbaren Eingriffe müssen vermieden werden, erst wenn das nicht mehr möglich ist, können als Auflage oder Bedingung- Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen angeordnet werden. Solche Maßnahmen müssen natürlich im Verhältnis zum Umfang des Bauvorhabens und des möglichen Eingriffs stehen, und können z.B. das Anlegen eines Feuchtgebietes oder das Entsiegeln einer Fläche sein. Findet man jedoch keine für beide Seiten denkbare Lösung kann das zum Verbot des Bauvorhabens führen.
Auch der Denkmalschutz ist zu erwähnen. Sollten Sendeanlagen auf entsprechend geschützten Objekten errichtet werden, ist zuvor eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Diese Bescheinigung erteilt die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde. Letztere prüft, ob die Funkanlage den Vorschriften des Denkmalschutzes gerecht wird. Mittlerweile ist eine weitestgehende Anpassung der optischen Gestaltung der Mobilfunkanlage an das denkmalgeschützte Objekt durch die technischen Möglichkeiten gewährleistet. Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen "auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen" verstanden (so die gesetzliche Definition im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz). Für den Mobilfunk wären da die Einwirkungen durch Strahlung zu nennen und das zuständige Amt zur Abnahme ist in diesem Fall die Bundesnetzagentur. Die Bauaufsichtsbehörde nimmt alle Aspekte zur Einhaltung des Brandschutzes, der Statik und des Ordnungsrechtes unter die Lupe, so weit das Bauprojekt genehmigungspflichtig ist. Quellenangaben:
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