Genehmigungsfähigkeit |
Ist eine Anlage genehmigungspflichtig, ist die Baugenehmigung dann zu erteilen, wenn die Mobilfunkanlage den bauplanungs- und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich hauptsächlich nach Bundesrecht, hier v.a. dem Baugesetzbuch. Zu beachten sind je nach Einzelfall aber auch häufig Vorschriften des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und des Immissionsschutzes. Vor allem Letzteres spielt im Bereich der Genehmigung von Mobilfunkanlagen eine übergeordnete Rolle. Zunächst muss die Anlage jedoch den bauplanungsrechtlichen Vorschriften
entsprechen. Maßgebliche Vorschriften für eine Beurteilung
dessen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung
(BauNVO), die bundeseinheitlich gelten. |