Mobilfunkanlagen und öffentliches Baurecht

Wer eine Mobilfunkanlage errichten oder betreiben will, sollte sich professionellen Rat einholen. Das Recht zur Errichtung von Mobilfunkanlagen unterliegt in erster Linie dem öffentlichen Baurecht. Dieses regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Mobilfunkanlage aufgestellt bzw. errichtet werden darf. Eine konkrete Aussage, welche Anlage zulässig und welche unzulässig ist, kann hier nicht getroffen werden und muss im Einzelfall geprüft und festgestellt werden. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, werden die Voraussetzungen eingehalten, stehen der Errichtung einer Mobilfunkanlage selten Hindernisse im Weg.

Bestimmte Mobilfunkanlagen sind genehmigungspflichtig. Das bedeutet, bevor eine solche Anlage errichtet werden kann, muss der zukünftige Betreiber eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung ist wiederum, dass die Anlage genehmigungsfähig ist. Dies ist wiederum immer dann der Fall, wenn keine öffentlichen Belange und keine Interessen anderer, bspw. Der Nachbarn entgegenstehen.