Mobilfunkvereinbarung

Mobilfunkanbieter und kommunale Spitzenverbände haben sich an ein gegenseitiges Mitspracherecht in der Standortfrage von Mobilfunkanlagen eingeräumt. Im Textwerk "Hinweise und Informationen zur Mobilfunkvereinbarung" wird ein Leitpfaden für alle möglichen Mobilfunkstandortverfahren festgelegt, der ein effizientes Vorankommen bei baulichen Vorhaben ermöglichen soll. Im Vordergrund steht die Akzeptanz und Kommunikation zwischen den beiden Interessensgemeinschaften.

Folgende Punkte wurden vereinbart:

  • Die Kommunen müssen auf eine Standortmitteilung eines Mobilfunknetzbetreibers innerhalb von 30 Tagen antworten, da ansonsten davon ausgegangen wird, dass mit dem Standortvorschlag des Mobilfunkbetreibers aus kommunaler Sicht Einverständnis besteht.
  • Die Kommune darf nur bis zu drei Alternativstandorte vorschlagen.
  • In Städten ab 50.000 Einwohnern wird ein „Runder Tisch“ eingerichtet.
  • Kommunen sollen kommunale Liegenschaften für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen bereitstellen.

 

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Kommunalvereinbarung.