Fragen und Antworten zum Thema „Mobilfunk“
1.
Wie wird der Strahlenschutz in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen gewährleistet?
2.
Welche Begrenzungen gibt es für Handys im D-Netz und E-Netz?
3.
Darf mit dem Handy aus dem Auto telefoniert werden?
4.
Darf mit Handys in Krankenhäusern telefoniert werden?
5.
Dürfen Träger von Herzschrittmachern mit Handys telefonieren??
6.
Stimmt es, dass Handys Krebs auslösen?
7.

Gibt es Bedenken bei der Verwendung von schnurlosen Telefonen?
8.
Wie ist das Mobilfunknetz aufgebaut?
9.
Wie ist die Entwicklung der Mobilfunkteilnehmer?
 
 






 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



































 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Wie wird der Strahlenschutz in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen gewährleistet?



Die Strahlung, die Mobilfunktelefone und Sendetürme empfangen und aussenden, zählt zur Hochfrequenzstrahlung. Um die Menschen vor schädlichen Wirkungen dieser Strahlung zu schützen, wird die Exposition durch diese hochfrequenten elektromagnetische Felder begrenzt.
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Sofern eine maximale Sendeleistung von 10 Watt EIRP(EIRP stellt eine Rechengröße dar, welche die Abstrahleigenschaften der Antenne berücksichtigt) überschritten wird, muss bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Standortbescheinigung für die betreffende Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden auch die Sicherheitsabstände angegeben, ab denen die Grenzwerte mit Sicherheit eingehalten werden.
Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne). In den Informationsbroschüren zu diesem Thema ("Mobilfunk und Sendetürme" und "Strahlenschutz bei Radio- und Mikrowellen") werden die Grenzwertfestlegungen begründet und das Prüfverfahren für Funktürme und Sendemasten erläutert



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2. Welche Begrenzungen gibt es für Handys im D-Netz und E-Netz?



Von den Antennen der Mobilfunktelefone - der "Handys" - wird hochfrequente Energie abgestrahlt - meist in unmittelbarer Nähe zum Kopf. Bei Handys im D-Netz dürfen Ausgangsleistungen bis zu 2 Watt (Spitzenleistung) nicht überschritten werden, im E-Netz bis zu 1 Watt.
Um gesundheitliche Risiken zu verhindern, muss die maximale Energieabsorption im Kopf begrenzt werden. Sie sollte den grundlegenden Teilkörpergrenzwert der sogenannten "spezifischen Absorptionsrate" (SAR) von 2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe) nicht überschreiten - so die Empfehlung der Strahlenschutzkommission. Dieser Wert wird von modernen Handys eingehalten. Die Hersteller haben zugesagt, den SAR-Wert des jeweiligen Gerätes anzugeben. Das BfS empfiehlt aus Gründen der Vorsorge, Handys zu verwenden, bei denen der Kopf des Nutzers möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist. (s. auch "Vorsorge: der Vorsorgegedanke und Vorsorgemaßnahmen im Bereich hoch- und niederfrequenter Felder").
Grundlagen der Grenzwertfestlegungen sind in den BfS Informationsbroschüren ?
Mobilfunk und Sendetürme?
Strahlenschutz bei Radio- und Mikrowellen?
näher ausgeführt.



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3. Darf mit dem Handy aus dem Auto telefoniert werden?


Wenn aus dem Fahrzeug heraus mit einem Handy ohne Außenantenne telefoniert wird, kann es zu einer sehr ungleichmäßigen Feldverteilung in der Umgebung des Handys kommen. Die Stärke des elektrischen und magnetischen Feldes im Innern des Kraftfahrzeuges hängt dabei stark von der Konstruktion des Gerätes sowie von Größe, Form und Material des Autos ab. Bedingt durch den raschen Wechsel der Mobilfunk-Basiszellen beim Fahren und die Notwendigkeit, aus dem Inneren heraus die abschirmende Wirkung der Karosserie (die wie ein Faradayscher Käfig wirkt) zu überwinden, müssen die Handys oft mit maximaler Sendeleistung strahlen, um den notwendigen Kontakt zur Basisstation herzustellen oder zu halten. Reflexionen im Fahrzeug selbst können zu einer lokalen Verstärkung des elektromagnetischen Feldes im Auto führen. Dabei können im Fahrzeuginneren beim Betrieb des Handys höhere Feldstärken auftreten als im freien Raum.
Dieser Effekt wird durch die Verwendung einer Außenantenne vermieden. Bei Benutzung einer Außenantenne sind Personen im Fahrzeug nur sehr geringen Feldstärken ausgesetzt, die deutlich unterhalb der Intensitäten ohne Außenantenne liegen. Zusätzlich wird das Risiko einer Beeinflussung der komplizierten Autoelektronik durch das Feld des Handys verringert.
Um Risiken durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu verringern, sollte auf das Telefonieren im Auto ohne Außenantenne verzichtet werden.
Und ganz unabhängig von strahlenhygienischen Aspekten: Verzichten Sie - wann immer möglich - auf das Telefonieren, wenn Sie am Steuer eines Fahrzeugs sitzen! So leisten Sie einen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.




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4. Darf mit Handys in Krankenhäusern telefoniert werden?


Die Benutzung von Handys in Krankenhäusern kann vor allem zu Problemen bei der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Geräte untereinander führen. Vereinzelt wurden Störungen empfindlicher medizinischer Geräte in 1 bis 2 Metern Abstand beobachtet.
Der Besucherstrom in Krankenhäusern lässt sich häufig nur schwer kontrollieren. Deshalb liegt es im Ermessen der jeweiligen Krankenhausleitung, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass empfindliche medizinische Geräte in ihrer Funktion nicht gestört werden und somit diese Ursache für mögliche Gesundheitsfolgen ausgeschlossen werden kann. Dies erfolgt in vielen Fällen durch ein Verbot des Telefonierens mit Handys. Aufgrund der nicht auszuschließenden Wechselwirkungen zwischen Handys und medizinischen Geräten rät das BfS dringend von der Handy-Benutzung in Krankenhäusern ab.


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5. Dürfen Träger von Herzschrittmachern mit Handys telefonieren?



Mobilfunkgeräte können die Funktion von Herzschrittmachern beeinflussen. Deshalb sollte zwischen den Antennen der Handys und dem Herzschrittmacher ein Mindestabstand von etwa 20 cm eingehalten werden. Schrittmacherträger dürfen also mit Handys telefonieren. Sie sollten jedoch das betriebsbereite Mobiltelefon nicht in der Brusttasche direkt über dem Schrittmacher tragen.
Bei schnurlosen Telefonen ist auch bei geringerem Abstand als 20 cm zwischen Antenne und Herzschrittmacher keine Gefährdung zu erwarten.



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6. Stimmt es, dass Handys Krebs auslösen?



Zu den aktuellen Themen der laufenden Forschung gehören Untersuchungen, um zu klären, ob es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Bisher existiert kein wissenschaftlicher Nachweis für einen solchen Zusammenhang.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Meinung, dass weitere Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt werden muss, um bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären. Darüber hinaus sollten aus Gründen der Vorsorge die Felder, denen die Menschen ausgesetzt sind, möglichst gering gehalten werden. Zu den Vorsorgemaßnahmen gehört insbesondere, die Benutzung von Handys möglichst einzuschränken und das Festnetz zu nutzen (siehe auch "Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy").



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7. Gibt es Bedenken bei der Verwendung von schnurlosen Telefonen?



Schnurlose Telefone für Haus und Garten (Reichweite bis 300 m) übertragen die Sprache aus dem normalen Telefonnetz per Funk zum Hörer. Die Frequenz des elektromagnetischen Signals beträgt 1,9 GHz. Die maximale Sendeleistung von 250 mW bei DECT-Geräten (Basisstation und Mobilteil) ist im Vergleich zu den bei ähnlicher Frequenz (etwa 1,8 GHz) arbeitenden Handys des E-Netzes (1000 mW) vergleichsweise gering. Auf Grund des verwendeten Zeitschlitzverfahrens beträgt die mittlere abgestrahlte Leistung eines DECT-Gerätes maximal 10 mW. Daraus resultieren maximale spezifische Absorptionsraten (SAR) von kleiner als 0,1 W/kg. Damit wird der Höchstwert für die Energieabsorption im Kopf, den die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Teilkörper-SAR-Wert von 2 Watt pro Kilo-gramm, gemittelt über 10 Gramm), weit unterschritten. Anders als bei Mobiltelefo-nen kennt der DECT-Standard aber keine Leistungsregelung, d.h. Basisstation und Mobilteil senden immer mit der gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der Nutzer 1 m oder 250 m von der Basisstation entfernt ist. Wissenschaftlich belegte Risiken durch die Verwendung dieser Geräte liegen nicht vor - auch nicht für empfindliche Personen oder Kinder. Unabhängig von der Aussage, dass nach aktuellem Wissensstand in der DECT-Technik kein gesundheitsgefährdendes Potenzial zu erkennen ist, ist eine Minimierung der persönlichen Strahlenbelas-tung immer anzustreben. Da die Basisstation permanent sendet, sollte ein Dauer-aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur DECT-Basisstation vermieden werden. Ba-sisstationen sollten z. B. nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer oder direkt auf dem Schreibtisch betrieben werden. Wer eine Dauerbelastung des Kopfes mit e-lektromagnetischen Feldern vermeiden will, sollte Telefonate mit dem Mobilteil kurz halten und wenn möglich ein Schnurtelefon verwenden.


Bundesamt für Strahlenschutz, Stand 09.04.2003, http://www.bfs.de/elektro/faq/faq_mobilfunk.html

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8. Wie ist das Mobilfunknetz aufgebaut?




Ein Mobilfunknetz besteht aus wabenartigen Funkzellen. In Innenstädten beträgt der Durchmesser dieser Zellen wenige hundert Meter, auf dem Lande jedoch bis zu 15 Kilometer. Versorgt werden diese Funkzellen von einer Mobilfunksende- und empfangsanlage, der so genannten Basisstation. Während dem Gespräch wird die Sprache über Funkwellen zwischen den Antennen des Mobilfunktelefons und der Basisstation übertragen. Die Basisstation stellt die Verbindung zum Gesprächspartner über Vermittlungsstellen her.

Mobilfunknetzaufbau

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9. Wie ist die Entwicklung der Mobilfunkteilnehmer?