1.
Wie wird der Strahlenschutz in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen
gewährleistet? |
Die Strahlung, die Mobilfunktelefone und Sendetürme empfangen
und aussenden, zählt zur Hochfrequenzstrahlung. Um die Menschen
vor schädlichen Wirkungen dieser Strahlung zu schützen,
wird die Exposition durch diese hochfrequenten elektromagnetische
Felder begrenzt.
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die
Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen
werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden
Grenzwerte eingehalten werden. Sofern eine maximale Sendeleistung
von 10 Watt EIRP(EIRP stellt eine Rechengröße dar, welche
die Abstrahleigenschaften der Antenne berücksichtigt) überschritten
wird, muss bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) eine Standortbescheinigung für die betreffende
Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden auch
die Sicherheitsabstände angegeben, ab denen die Grenzwerte
mit Sicherheit eingehalten werden.
Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem
derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen
durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder nicht zu befürchten,
auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt auch für
Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand
bei reinen Mobilfunksendern in der Größenordnung zwischen
1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne). In den Informationsbroschüren
zu diesem Thema ("Mobilfunk
und Sendetürme" und "Strahlenschutz
bei Radio- und Mikrowellen") werden die Grenzwertfestlegungen
begründet und das Prüfverfahren für Funktürme
und Sendemasten erläutert
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2.
Welche Begrenzungen gibt es für Handys im D-Netz und
E-Netz? |
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Von den Antennen der Mobilfunktelefone - der "Handys"
- wird hochfrequente Energie abgestrahlt - meist in unmittelbarer
Nähe zum Kopf. Bei Handys im D-Netz dürfen Ausgangsleistungen
bis zu 2 Watt (Spitzenleistung) nicht überschritten werden,
im E-Netz bis zu 1 Watt.
Um gesundheitliche Risiken zu verhindern, muss die maximale Energieabsorption
im Kopf begrenzt werden. Sie sollte den grundlegenden Teilkörpergrenzwert
der sogenannten "spezifischen Absorptionsrate" (SAR) von
2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe)
nicht überschreiten - so die Empfehlung der Strahlenschutzkommission.
Dieser Wert wird von modernen Handys eingehalten. Die Hersteller
haben zugesagt, den SAR-Wert des jeweiligen Gerätes anzugeben.
Das BfS empfiehlt aus Gründen der Vorsorge, Handys zu verwenden,
bei denen der Kopf des Nutzers möglichst geringen Feldern ausgesetzt
ist. (s. auch "Vorsorge:
der Vorsorgegedanke und Vorsorgemaßnahmen im Bereich hoch-
und niederfrequenter Felder").
Grundlagen der Grenzwertfestlegungen sind in den BfS Informationsbroschüren
?
‚Mobilfunk
und Sendetürme?
‚Strahlenschutz
bei Radio- und Mikrowellen?
näher ausgeführt.
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3.
Darf mit dem Handy aus dem Auto telefoniert werden? |
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Wenn aus dem Fahrzeug heraus mit einem Handy ohne Außenantenne
telefoniert wird, kann es zu einer sehr ungleichmäßigen
Feldverteilung in der Umgebung des Handys kommen. Die Stärke
des elektrischen und magnetischen Feldes im Innern des Kraftfahrzeuges
hängt dabei stark von der Konstruktion des Gerätes sowie
von Größe, Form und Material des Autos ab. Bedingt
durch den raschen Wechsel der Mobilfunk-Basiszellen beim Fahren
und die Notwendigkeit, aus dem Inneren heraus die abschirmende
Wirkung der Karosserie (die wie ein Faradayscher Käfig wirkt)
zu überwinden, müssen die Handys oft mit maximaler Sendeleistung
strahlen, um den notwendigen Kontakt zur Basisstation herzustellen
oder zu halten. Reflexionen im Fahrzeug selbst können zu
einer lokalen Verstärkung des elektromagnetischen Feldes
im Auto führen. Dabei können im Fahrzeuginneren beim
Betrieb des Handys höhere Feldstärken auftreten als
im freien Raum.
Dieser Effekt wird durch die Verwendung einer Außenantenne
vermieden. Bei Benutzung einer Außenantenne sind Personen
im Fahrzeug nur sehr geringen Feldstärken ausgesetzt, die
deutlich unterhalb der Intensitäten ohne Außenantenne
liegen. Zusätzlich wird das Risiko einer Beeinflussung der
komplizierten Autoelektronik durch das Feld des Handys verringert.
Um Risiken durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks
zu verringern, sollte auf das Telefonieren im Auto ohne Außenantenne
verzichtet werden.
Und ganz unabhängig von strahlenhygienischen Aspekten: Verzichten
Sie - wann immer möglich - auf das Telefonieren, wenn Sie
am Steuer eines Fahrzeugs sitzen! So leisten Sie einen Beitrag
zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
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4.
Darf mit Handys in Krankenhäusern telefoniert werden? |
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Die Benutzung von Handys in Krankenhäusern kann vor allem zu
Problemen bei der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer
Geräte untereinander führen. Vereinzelt wurden Störungen
empfindlicher medizinischer Geräte in 1 bis 2 Metern Abstand
beobachtet.
Der Besucherstrom in Krankenhäusern lässt sich häufig
nur schwer kontrollieren. Deshalb liegt es im Ermessen der jeweiligen
Krankenhausleitung, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen,
dass empfindliche medizinische Geräte in ihrer Funktion nicht
gestört werden und somit diese Ursache für mögliche
Gesundheitsfolgen ausgeschlossen werden kann. Dies erfolgt in vielen
Fällen durch ein Verbot des Telefonierens mit Handys. Aufgrund
der nicht auszuschließenden Wechselwirkungen zwischen Handys
und medizinischen Geräten rät das BfS dringend von der
Handy-Benutzung in Krankenhäusern ab.
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5.
Dürfen Träger von Herzschrittmachern mit Handys
telefonieren? |
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Mobilfunkgeräte können die Funktion von Herzschrittmachern
beeinflussen. Deshalb sollte zwischen den Antennen der Handys und
dem Herzschrittmacher ein Mindestabstand von etwa 20 cm eingehalten
werden. Schrittmacherträger dürfen also mit Handys telefonieren.
Sie sollten jedoch das betriebsbereite Mobiltelefon nicht in der
Brusttasche direkt über dem Schrittmacher tragen.
Bei schnurlosen Telefonen ist auch bei geringerem Abstand als 20
cm zwischen Antenne und Herzschrittmacher keine Gefährdung
zu erwarten.
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6.
Stimmt es, dass Handys Krebs auslösen? |
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Zu den aktuellen Themen der laufenden Forschung gehören Untersuchungen,
um zu klären, ob es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen
und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Bisher existiert
kein wissenschaftlicher Nachweis für einen solchen Zusammenhang.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Meinung, dass weitere
Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt werden muss, um bestehende
wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären. Darüber hinaus
sollten aus Gründen der Vorsorge die Felder, denen die Menschen
ausgesetzt sind, möglichst gering gehalten werden. Zu den Vorsorgemaßnahmen
gehört insbesondere, die Benutzung von Handys möglichst
einzuschränken und das Festnetz zu nutzen (siehe auch "Empfehlungen
des Bundesamts für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem
Handy").
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7.
Gibt es Bedenken bei der Verwendung von schnurlosen
Telefonen? |
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Schnurlose Telefone für Haus und Garten (Reichweite bis 300
m) übertragen die Sprache aus dem normalen Telefonnetz per
Funk zum Hörer. Die Frequenz des elektromagnetischen Signals
beträgt 1,9 GHz. Die maximale Sendeleistung von 250 mW bei
DECT-Geräten (Basisstation und Mobilteil) ist im Vergleich
zu den bei ähnlicher Frequenz (etwa 1,8 GHz) arbeitenden Handys
des E-Netzes (1000 mW) vergleichsweise gering. Auf Grund des verwendeten
Zeitschlitzverfahrens beträgt die mittlere abgestrahlte Leistung
eines DECT-Gerätes maximal 10 mW. Daraus resultieren maximale
spezifische Absorptionsraten (SAR) von kleiner als 0,1 W/kg. Damit
wird der Höchstwert für die Energieabsorption im Kopf,
den die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Teilkörper-SAR-Wert
von 2 Watt pro Kilo-gramm, gemittelt über 10 Gramm), weit unterschritten.
Anders als bei Mobiltelefo-nen kennt der DECT-Standard aber keine
Leistungsregelung, d.h. Basisstation und Mobilteil senden immer
mit der gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der Nutzer
1 m oder 250 m von der Basisstation entfernt ist. Wissenschaftlich
belegte Risiken durch die Verwendung dieser Geräte liegen nicht
vor - auch nicht für empfindliche Personen oder Kinder. Unabhängig
von der Aussage, dass nach aktuellem Wissensstand in der DECT-Technik
kein gesundheitsgefährdendes Potenzial zu erkennen ist, ist
eine Minimierung der persönlichen Strahlenbelas-tung immer
anzustreben. Da die Basisstation permanent sendet, sollte ein Dauer-aufenthalt
in unmittelbarer Nähe zur DECT-Basisstation vermieden werden.
Ba-sisstationen sollten z. B. nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer
oder direkt auf dem Schreibtisch betrieben werden. Wer eine Dauerbelastung
des Kopfes mit e-lektromagnetischen Feldern vermeiden will, sollte
Telefonate mit dem Mobilteil kurz halten und wenn möglich ein
Schnurtelefon verwenden.
Bundesamt für Strahlenschutz, Stand 09.04.2003, http://www.bfs.de/elektro/faq/faq_mobilfunk.html
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8.
Wie ist das Mobilfunknetz aufgebaut? |
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Ein Mobilfunknetz besteht aus wabenartigen Funkzellen. In Innenstädten
beträgt der Durchmesser dieser Zellen wenige hundert Meter,
auf dem Lande jedoch bis zu 15 Kilometer. Versorgt werden diese
Funkzellen von einer Mobilfunksende- und empfangsanlage, der so
genannten Basisstation. Während dem Gespräch wird die
Sprache über Funkwellen zwischen den Antennen des Mobilfunktelefons
und der Basisstation übertragen. Die Basisstation stellt die
Verbindung zum Gesprächspartner über Vermittlungsstellen
her.
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9.
Wie ist die Entwicklung der Mobilfunkteilnehmer? |
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