1.
Was ist unter elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen
Feldern zu verstehen? |
Niederfrequente elektrische, magnetische und hochfrequente elektromagnetische
Felder sowie die optische Strahlung, zu der die ultraviolette Strahlung
(UV) gehört, bilden den Bereich der nichtionisierenden Strahlung
(NIR).
Zur Unterscheidung der verschiedenen Strahlungsarten dient ihre
Wellenlänge bzw. ihre Frequenz, d.h. die Anzahl der Schwingungen
in einer Sekunde (Maßeinheit: Hertz [Hz]; 1 Schwingung in
einer Sekunde entspricht 1 Hz). Frequenz und Wellenlänge sind
fest miteinander verbunden. Sie sind ein Maß für den
Energietransport der Strahlung. Bei hohen Frequenzen ist die Wellenlänge
der Strahlung klein, während geringe Frequenzen mit großen
Wellenlängen einhergehen; z.B. beträgt bei einer Frequenz
von 50 Hz die entsprechende Wellenlänge ca. 6000 km, während
bei einer Frequenz von 50000 Hz die Wellenlänge bei 6 km liegt.
Strahlungsarten mit hohen Frequenzen und kurzen Wellenlängen
sind energiereich.
Im elektromagnetischen Spektrum werden elektromagnetische Felder,
optische und ionisierende Strahlung geordnet nach Frequenz bzw.
Wellenlänge dargestellt. Das Spektrum lässt sich in mehrere
Bereiche einteilen, die jedoch fließende Übergänge
aufweisen.
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (größer
0 Hertz bis 100 Kilohertz) treten überall dort auf, wo elektrische
Energie erzeugt, transportiert oder angewendet wird. Im Alltag sind
dies hauptsächlich die elektrischen und magnetischen Felder,
die durch die Stromversorgung (50 Hz) und elektrifizierten Verkehrssysteme
wie Eisenbahnen (16 2/3 Hz) entstehen. Aufgrund physikalischer Eigenschaften
liegen im niederfrequenten Bereich elektrische und magnetische Felder
entkoppelt vor.
Hochfrequente elektromagnetische Felder (>100 kHz - 300 GHz)
kommen in unserem Alltag hauptsächlich bei Anwendungen vor,
die zur drahtlosen Informationsübertragung bei Rundfunk, Fernsehen
oder Mobilfunk verwendet werden.
Die biologischen Wirkungen der elektromagnetischen Felder hängen
ebenfalls von deren Frequenz ab. Daher muss zwischen den Wirkungen
hoch- und niederfrequenter Felder deutlich unterschieden werden.
Nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder bilden zusammen
mit der optischen
Strahlung den Bereich der nichtionisierenden Strahlung.
Strahlung mit noch höheren Frequenzen wird als ionisierende
Strahlung bezeichnet.
zurück zu den Fragen
2.
Was versteht man unter "Elektrosmog"? |
|
Das Wort Elektro-Smog" ist ein Kunstwort aus den englischen
Wörtern "smoke" (Rauch) und "fog" (Nebel).
Es ist ein Ausdruck für das Vorkommen künstlicher elektrischer,
magnetischer und elektromagnetischer Felder in unserer Umgebung
im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und
wird vielfach in den Medien und in der öffentlichen Diskussion
verwendet.
Diese Wortwahl ist auf Grund ihres nebulösen Charakters nicht
sehr glücklich, zumal viele Menschen durch die Tatsache, dass
sie elektromagnetische Felder nicht spüren und die Wirkung
auf die Gesundheit nicht beurteilen können, beunruhigt sind.
Berichte in den Medien, bei denen solche "Schlagwörter"
Verwendung finden, tragen somit zur allgemeinen Verunsicherung bei.
zurück zu den Fragen
3.
Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische
Felder? |
|
Die hochfrequenten elektromagnetischen Felder, die von Mobilfunktürmen
oder Handys ausgehen, lassen sich nicht unmittelbar mit den niederfrequenten
elektrischen und magnetischen Feldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen
oder Haushaltsgeräten vergleichen; hoch- und niederfrequente
Felder wirken unterschiedlich auf den menschlichen Körper
und müssen deshalb getrennt betrachtet werden. Die grundlegenden
Eigenschaften und Wirkungen der unterschiedlichen Felder begründen
deshalb auch unterschiedliche Grenzwertfestlegungen.
Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische
Felder - 26. BImSchV). Darin sind Grenzwerte für die elektrischen
und magnetischen Felder in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen
und Bahnstromanlagen festgelegt sowie Grenzwerte für hochfrequente
Felder, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen.
Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor
wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder sicherzustellen.
Basis der gesetzlichen Grenzwerte sind die gesamten wissenschaftlichen
Erkenntnisse, die von nationalen und internationalen Gremien verfolgt
und bewertet werden. In Deutschland ist das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für
Fragen des Strahlenschutzes zuständig. Das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) ist die Strahlenschutzfachbehörde im
Geschäftsbereich des BMU. Das BfS berät das BMU in allen
Fragen des gesundheitlichen und angewandten Strahlenschutzes.
Das wissenschaftliche Beratungsgremium des BMU ist die Strahlenschutzkommission
(SSK), die Grenzwertempfehlungen erarbeitet hat und diese laufend
anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft.
Die SSK hat die Grenzwertempfehlungen der "International
Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP)
übernommen. SSK und BfS sind überzeugt, dass bei Einhaltung
der gesetzlichen Grenzwerte die derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind.
Es liegen aber Erkenntnisse vor, die zeigen, dass es bei Feldintensitäten
unterhalb der festgelegten Grenzwerte wissenschaftlich noch nicht
verstandene Risiken gibt. Die Verringerung möglicher Risiken
fällt in den Bereich der Vorsorge. Das Bundesamt für
Strahlenschutz ist der Ansicht, dass im Bereich nieder- und hochfrequenter
elektromagnetischer Felder Vorsorgemaßnahmen wichtig sind,
die zu einer Verringerung der Felder führen, denen Personen
ausgesetzt sind. Vorsorgemaßnahmen sind z.B. verstärkte
Forschung, um wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären,
Aufklärung und Information hinsichtlich des derzeitigen Kenntnisstandes.
Im Bereich des Mobilfunks sollte darüber hinaus Transparenz
bei der Planung von Sendeanlagen herrschen. Bevölkerung und
Kommunen sollten vor Errichtung von Sendeanlagen beteiligt werden.
Folgende Grenzwerte für feststehende Hochfrequenzanlagen
sind in der 26. BImSchV festgelegt:
Im niederfrequenten Bereich bezieht sich die Verordnung auf die
wichtigsten Anlagentypen: Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Transformatoren
sowie Bahn- und Stromversorgungsanlagen. Folgende Grenzwerte sind
festgelegt:
zurück zu
den Fragen
4.
Ist Vorsorge über die Grenzwerte hinaus sinnvoll? |
|
In der "Verordnung über elektromagnetische Felder"
(26. BImSchV) sind Grenzwerte für niederfrequente elektrische
und magnetische Felder mit 50 Hz (Haushaltsstrom) und 16 2/3 Hz
(elektrifizierte Verkehrssysteme) und hochfrequente elektromagnetische
Felder ab 10 MHz festgelegt. Diese Werte sind so gewählt,
dass nach dem heutigen Kenntnisstand, über den international
weitgehend Konsens besteht, die bisher wissenschaftlich nachgewiesenen
gesundheitsschädlichen Risiken durch elektromagnetische Felder
auch bei dauerhaftem Aufenthalt nicht auftreten.
Allerdings liegen für Feldintensitäten unterhalb der
Grenzwerte wissenschaftliche Verdachtsmomente vor, aufgrund derer
das Bundesamt für Strahlenschutz vorsorgliche Maßnahmen
zur Verringerung möglicher Risiken fordert. Diese können
durch Verringerungen der Einwirkdauer und Feldstärkeverminderungen
realisiert werden. Weitere wichtige Vorsorgeaspekte sind:
Fortführung und Intensivierung der Forschung und Information
der Bevölkerung hinsichtlich
-
bekannter und vermuteter
Wirkungen der Felder,
-
relevanter Feldquellen
in der Umwelt wie z.B. Hochspannungsleitungen und
-
der Felder, die
von elektrischen Geräten ausgehen, z. B. durch entsprechende
Kennzeichnung.
5.
Wie und von wem werden elektromagnetische Felder gemessen? |
|
Für die exakte Messung unterschiedlicher Frequenzen und Intensitäten
sind verschiedene Messgeräte erforderlich. Die prinzipiellen
Messverfahren sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim
Beuth Verlag GmbH Berlin zu beziehen ist.
Ansprechpartner für Messungen können Hochschulinstitute,
der TÜV oder kommunale Umweltämter sein. Auch die örtlichen
Stromversorgungsunternehmen verfügen in der Regel über
entsprechende Messtechnik. Im Hochfrequenzbereich sind die Außenstellen
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) kompetente Ansprechpartner. Im Einzelfall prüft die
RegTP, ob Messungen angezeigt sind und führt sie in begründeten
Einzelfällen auch aus. Die Messungen sind kostenpflichtig.
Individuelle Messungen führt das BfS nicht durch. Aus Wettbewerbsgründen
spricht das Bundesamt für Strahlenschutz auch keine Empfehlungen
für spezielle Messgeräte oder -institutionen aus. Eine
aktuelle Übersicht über zertifizierte Labors und Prüfmethoden
ist erhältlich bei der
Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP)
Postfach 8001
55003 Mainz
Tel. 06131/18-7011
http://www.regtp.de/
zurück zu den
Fragen
6.
Welche Wirkungen haben so genannte „Abschirmmatten gegen
Elektrosmog“? |
|
Von verschiedenen Firmen werden „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“
angeboten. Diese Abschirmmatten sind wegen der zweifelhaften Wirksamkeit
nicht zu empfehlen und ohnehin zum Schutz vor Gesundheitsschäden
nicht notwendig.
Wirksamkeit
der Abschirmmatten
Bei den „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“ handelt
es sich meist um Matten aus einem leitfähigen Textil, die
z.B. mit Hilfe eines Kabels über den Schutzleiter einer Steckdose
oder über ein Heizungsrohr geerdet werden können. Niederfrequente
magnetische Felder können durch derartige Materialien nicht
abgeschirmt werden. Diese Matten könnten höchstens niederfrequente
elektrische Felder abschirmen, wenn sich die Feldquelle direkt
unterhalb der Matte befindet.
Auch bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (z.B. von
Mobilfunksendeanlagen) ist eine Abschirmung prinzipiell nur dann
möglich, wenn sich das abschirmende Material zwischen der
Feldquelle und der betroffenen Person befindet. Da die Abschirmmatten
jedoch als Unterlage verwendet werden, können elektromagnetische
Felder, die aus allen Richtungen auf den Menschen einwirken können,
keinesfalls abgeschirmt werden.
Gesundheitliche
Wirkungen
Die Wirkungen niederfrequenter elektrischer und
magnetischer Felder sowie hochfrequenter elektromagnetischer Felder
werden seitens der Hersteller oder Verkäufer der Abschirmmatten
oft nicht klar voneinander unterschieden. Diese Vermischung ist
irreführend, da in verschiedenen Frequenzbereichen der elektromagnetischen
Strahlung jeweils unterschiedliche biologische Wirkmechanismen
auftreten.
Der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ist bei
Einhaltung der Grenzwerte gegeben. Der oftmals behauptete ursächliche
Zusammenhang zwischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen,
Konzentrationsstörungen usw. und niederfrequenten oder hochfrequenten
elektromagnetischen Feldern konnte bisher wissenschaftlich nicht
nachgewiesen werden.
Bundesamt für Strahlenschutz,
Stand 15.11.2004, http://www.bfs.de/elektro/faq/faq_emf.html
zurück zu
den Fragen
|