Fragen zum Thema „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder“
1.
Was ist unter elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern zu verstehen?
2.
Was versteht man unter "Elektrosmog"?
3.
Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?
4.
Ist Vorsorge über die Grenzwerte hinaus sinnvoll?
5.
Wie und von wem werden elektromagnetische Felder gemessen?
6.
Welche Wirkungen haben so genannte „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“?






 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



































 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Was ist unter elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern zu verstehen?




Niederfrequente elektrische, magnetische und hochfrequente elektromagnetische Felder sowie die optische Strahlung, zu der die ultraviolette Strahlung (UV) gehört, bilden den Bereich der nichtionisierenden Strahlung (NIR).
Zur Unterscheidung der verschiedenen Strahlungsarten dient ihre Wellenlänge bzw. ihre Frequenz, d.h. die Anzahl der Schwingungen in einer Sekunde (Maßeinheit: Hertz [Hz]; 1 Schwingung in einer Sekunde entspricht 1 Hz). Frequenz und Wellenlänge sind fest miteinander verbunden. Sie sind ein Maß für den Energietransport der Strahlung. Bei hohen Frequenzen ist die Wellenlänge der Strahlung klein, während geringe Frequenzen mit großen Wellenlängen einhergehen; z.B. beträgt bei einer Frequenz von 50 Hz die entsprechende Wellenlänge ca. 6000 km, während bei einer Frequenz von 50000 Hz die Wellenlänge bei 6 km liegt. Strahlungsarten mit hohen Frequenzen und kurzen Wellenlängen sind energiereich.
Im elektromagnetischen Spektrum werden elektromagnetische Felder, optische und ionisierende Strahlung geordnet nach Frequenz bzw. Wellenlänge dargestellt. Das Spektrum lässt sich in mehrere Bereiche einteilen, die jedoch fließende Übergänge aufweisen.

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (größer 0 Hertz bis 100 Kilohertz) treten überall dort auf, wo elektrische Energie erzeugt, transportiert oder angewendet wird. Im Alltag sind dies hauptsächlich die elektrischen und magnetischen Felder, die durch die Stromversorgung (50 Hz) und elektrifizierten Verkehrssysteme wie Eisenbahnen (16 2/3 Hz) entstehen. Aufgrund physikalischer Eigenschaften liegen im niederfrequenten Bereich elektrische und magnetische Felder entkoppelt vor.

Hochfrequente elektromagnetische Felder (>100 kHz - 300 GHz) kommen in unserem Alltag hauptsächlich bei Anwendungen vor, die zur drahtlosen Informationsübertragung bei Rundfunk, Fernsehen oder Mobilfunk verwendet werden.
Die biologischen Wirkungen der elektromagnetischen Felder hängen ebenfalls von deren Frequenz ab. Daher muss zwischen den Wirkungen hoch- und niederfrequenter Felder deutlich unterschieden werden.
Nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder bilden zusammen mit der optischen Strahlung den Bereich der nichtionisierenden Strahlung.
Strahlung mit noch höheren Frequenzen wird als ionisierende Strahlung bezeichnet.




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2. Was versteht man unter "Elektrosmog"?



Das Wort Elektro-Smog" ist ein Kunstwort aus den englischen Wörtern "smoke" (Rauch) und "fog" (Nebel). Es ist ein Ausdruck für das Vorkommen künstlicher elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder in unserer Umgebung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wird vielfach in den Medien und in der öffentlichen Diskussion verwendet.
Diese Wortwahl ist auf Grund ihres nebulösen Charakters nicht sehr glücklich, zumal viele Menschen durch die Tatsache, dass sie elektromagnetische Felder nicht spüren und die Wirkung auf die Gesundheit nicht beurteilen können, beunruhigt sind. Berichte in den Medien, bei denen solche "Schlagwörter" Verwendung finden, tragen somit zur allgemeinen Verunsicherung bei.

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3. Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?


Die hochfrequenten elektromagnetischen Felder, die von Mobilfunktürmen oder Handys ausgehen, lassen sich nicht unmittelbar mit den niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen oder Haushaltsgeräten vergleichen; hoch- und niederfrequente Felder wirken unterschiedlich auf den menschlichen Körper und müssen deshalb getrennt betrachtet werden. Die grundlegenden Eigenschaften und Wirkungen der unterschiedlichen Felder begründen deshalb auch unterschiedliche Grenzwertfestlegungen.
Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Darin sind Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen und Bahnstromanlagen festgelegt sowie Grenzwerte für hochfrequente Felder, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder sicherzustellen.
Basis der gesetzlichen Grenzwerte sind die gesamten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die von nationalen und internationalen Gremien verfolgt und bewertet werden. In Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für Fragen des Strahlenschutzes zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist die Strahlenschutzfachbehörde im Geschäftsbereich des BMU. Das BfS berät das BMU in allen Fragen des gesundheitlichen und angewandten Strahlenschutzes. Das wissenschaftliche Beratungsgremium des BMU ist die Strahlenschutzkommission (SSK), die Grenzwertempfehlungen erarbeitet hat und diese laufend anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft. Die SSK hat die Grenzwertempfehlungen der "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP) übernommen. SSK und BfS sind überzeugt, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte die derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind.
Es liegen aber Erkenntnisse vor, die zeigen, dass es bei Feldintensitäten unterhalb der festgelegten Grenzwerte wissenschaftlich noch nicht verstandene Risiken gibt. Die Verringerung möglicher Risiken fällt in den Bereich der Vorsorge. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Ansicht, dass im Bereich nieder- und hochfrequenter elektromagnetischer Felder Vorsorgemaßnahmen wichtig sind, die zu einer Verringerung der Felder führen, denen Personen ausgesetzt sind. Vorsorgemaßnahmen sind z.B. verstärkte Forschung, um wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären, Aufklärung und Information hinsichtlich des derzeitigen Kenntnisstandes. Im Bereich des Mobilfunks sollte darüber hinaus Transparenz bei der Planung von Sendeanlagen herrschen. Bevölkerung und Kommunen sollten vor Errichtung von Sendeanlagen beteiligt werden.
Folgende Grenzwerte für feststehende Hochfrequenzanlagen sind in der 26. BImSchV festgelegt:


Im niederfrequenten Bereich bezieht sich die Verordnung auf die wichtigsten Anlagentypen: Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Transformatoren sowie Bahn- und Stromversorgungsanlagen. Folgende Grenzwerte sind festgelegt:






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4. Ist Vorsorge über die Grenzwerte hinaus sinnvoll?



In der "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV) sind Grenzwerte für niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit 50 Hz (Haushaltsstrom) und 16 2/3 Hz (elektrifizierte Verkehrssysteme) und hochfrequente elektromagnetische Felder ab 10 MHz festgelegt. Diese Werte sind so gewählt, dass nach dem heutigen Kenntnisstand, über den international weitgehend Konsens besteht, die bisher wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Risiken durch elektromagnetische Felder auch bei dauerhaftem Aufenthalt nicht auftreten.
Allerdings liegen für Feldintensitäten unterhalb der Grenzwerte wissenschaftliche Verdachtsmomente vor, aufgrund derer das Bundesamt für Strahlenschutz vorsorgliche Maßnahmen zur Verringerung möglicher Risiken fordert. Diese können durch Verringerungen der Einwirkdauer und Feldstärkeverminderungen realisiert werden. Weitere wichtige Vorsorgeaspekte sind:
Fortführung und Intensivierung der Forschung und Information der Bevölkerung hinsichtlich

  • bekannter und vermuteter Wirkungen der Felder,
  • relevanter Feldquellen in der Umwelt wie z.B. Hochspannungsleitungen und
  • der Felder, die von elektrischen Geräten ausgehen, z. B. durch entsprechende Kennzeichnung.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

5. Wie und von wem werden elektromagnetische Felder gemessen?



Für die exakte Messung unterschiedlicher Frequenzen und Intensitäten sind verschiedene Messgeräte erforderlich. Die prinzipiellen Messverfahren sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim Beuth Verlag GmbH Berlin zu beziehen ist.
Ansprechpartner für Messungen können Hochschulinstitute, der TÜV oder kommunale Umweltämter sein. Auch die örtlichen Stromversorgungsunternehmen verfügen in der Regel über entsprechende Messtechnik. Im Hochfrequenzbereich sind die Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kompetente Ansprechpartner. Im Einzelfall prüft die RegTP, ob Messungen angezeigt sind und führt sie in begründeten Einzelfällen auch aus. Die Messungen sind kostenpflichtig.
Individuelle Messungen führt das BfS nicht durch. Aus Wettbewerbsgründen spricht das Bundesamt für Strahlenschutz auch keine Empfehlungen für spezielle Messgeräte oder -institutionen aus. Eine aktuelle Übersicht über zertifizierte Labors und Prüfmethoden ist erhältlich bei der
Regulierungsbehörde für

Telekommunikation und Post (RegTP)
Postfach 8001
55003 Mainz
Tel. 06131/18-7011
http://www.regtp.de/

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6. Welche Wirkungen haben so genannte „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“?


Von verschiedenen Firmen werden „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“ angeboten. Diese Abschirmmatten sind wegen der zweifelhaften Wirksamkeit nicht zu empfehlen und ohnehin zum Schutz vor Gesundheitsschäden nicht notwendig.

Wirksamkeit der Abschirmmatten
Bei den „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“ handelt es sich meist um Matten aus einem leitfähigen Textil, die z.B. mit Hilfe eines Kabels über den Schutzleiter einer Steckdose oder über ein Heizungsrohr geerdet werden können. Niederfrequente magnetische Felder können durch derartige Materialien nicht abgeschirmt werden. Diese Matten könnten höchstens niederfrequente elektrische Felder abschirmen, wenn sich die Feldquelle direkt unterhalb der Matte befindet.
Auch bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (z.B. von Mobilfunksendeanlagen) ist eine Abschirmung prinzipiell nur dann möglich, wenn sich das abschirmende Material zwischen der Feldquelle und der betroffenen Person befindet. Da die Abschirmmatten jedoch als Unterlage verwendet werden, können elektromagnetische Felder, die aus allen Richtungen auf den Menschen einwirken können, keinesfalls abgeschirmt werden.

Gesundheitliche Wirkungen
Die Wirkungen niederfrequenter elektrischer un
d magnetischer Felder sowie hochfrequenter elektromagnetischer Felder werden seitens der Hersteller oder Verkäufer der Abschirmmatten oft nicht klar voneinander unterschieden. Diese Vermischung ist irreführend, da in verschiedenen Frequenzbereichen der elektromagnetischen Strahlung jeweils unterschiedliche biologische Wirkmechanismen auftreten.
Der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ist bei Einhaltung der Grenzwerte gegeben. Der oftmals behauptete ursächliche Zusammenhang zwischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen usw. und niederfrequenten oder hochfrequenten elektromagnetischen Feldern konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Bundesamt für Strahlenschutz, Stand 15.11.2004, http://www.bfs.de/elektro/faq/faq_emf.html

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