„Bei
der Nutzung von Mobiltelefonen tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter
elektromagnetischer Felder auf, die durch die so genannte spezifische
Absorptionsrate (SAR), einem Maß für den auf die Gewebemasse
bezogenen Leistungsumsatz (W/kg), quantifiziert wird. Die Begrenzung
dieser Absorptionsrate ist ein international weitgehend akzeptiertes
Strahlenschutzkriterium im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer
Felder.
Zur Festlegung des Grenzwertes wird in Deutschland eine Empfehlung der
Strahlenschutzkommission zugrunde gelegt, die als Obergrenze einen Wert
von 2 W/kg, gemittelt über jeweils 10 g, nennt. Diese Empfehlung
basiert auf einer Leitlinie der Internationalen Kommission zum Schutz
vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), der sich auch der Rat der
Europäischen Gemeinschaft angeschlossen hat.
Gemäß einer internen Vereinbarung einiger Gerätehersteller
sollen seit Ende 2001 die nach diesen Normen ermittelten SAR-Werte in
den Gebrauchsanleitungen der Mobiltelefone aufgenommen werden. Trotz
dieser Kennzeichnung ist ein Ökolabel nicht entbehrlich, da die
Kennzeichnung allein nicht aussagt, ob das Gerät als strahlungsarm
eingestuft wird.“ (1*)
Gesetzliche Grenzwerte:
1. Für
Mobilfunkbasisstationen ist der SAR-Wert von 0,08W/kg
gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Wert ist gemittelt über den ganzen
Körper und führt zu einer maximalen Körpererwärmung
von 0,02°C, das entspricht gerade mal 2% vom medizinisch ermittelten
Wert und ist somit absolut unbedenklich.
2. Bei Handys
liegt der SAR-Wert bei 2W/kg und ist über 10g
Körpergewicht gemittelt. Die elektromagnetischen Felder wirken
hier nur auf Teilkörperbereiche wie den Kopf und sind somit höher
angesetzt. Trotzdem kann maximal eine Körpertemperaturerhöhung
um gerade mal 0,1°C eintreten.
Beide Richtlinien garantieren, dass
die Bevölkerung selbst bei einer Dauerbelastung von 24h täglich
und das 7-mal die Woche, keinerlei gesundheitlichen Risiken ausgesetzt
ist.
Quellenangabe: (1*)
„Bundesamt für Strahlenschutz, Stand 19.09.2005"