Was ist der SAR-Wert?

Bei der Nutzung von Mobiltelefonen tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf, die durch die so genannte spezifische Absorptionsrate (SAR), einem Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz (W/kg), quantifiziert wird. Die Begrenzung dieser Absorptionsrate ist ein international weitgehend akzeptiertes Strahlenschutzkriterium im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder.
Zur Festlegung des Grenzwertes wird in Deutschland eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission zugrunde gelegt, die als Obergrenze einen Wert von 2 W/kg, gemittelt über jeweils 10 g, nennt. Diese Empfehlung basiert auf einer Leitlinie der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), der sich auch der Rat der Europäischen Gemeinschaft angeschlossen hat.
Gemäß einer internen Vereinbarung einiger Gerätehersteller sollen seit Ende 2001 die nach diesen Normen ermittelten SAR-Werte in den Gebrauchsanleitungen der Mobiltelefone aufgenommen werden. Trotz dieser Kennzeichnung ist ein Ökolabel nicht entbehrlich, da die Kennzeichnung allein nicht aussagt, ob das Gerät als strahlungsarm eingestuft wird.“ (1*)


Gesetzliche Grenzwerte:

1. Für Mobilfunkbasisstationen ist der SAR-Wert von 0,08W/kg gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Wert ist gemittelt über den ganzen Körper und führt zu einer maximalen Körpererwärmung von 0,02°C, das entspricht gerade mal 2% vom medizinisch ermittelten Wert und ist somit absolut unbedenklich.

2. Bei Handys liegt der SAR-Wert bei 2W/kg und ist über 10g Körpergewicht gemittelt. Die elektromagnetischen Felder wirken hier nur auf Teilkörperbereiche wie den Kopf und sind somit höher angesetzt. Trotzdem kann maximal eine Körpertemperaturerhöhung um gerade mal 0,1°C eintreten.

Beide Richtlinien garantieren, dass die Bevölkerung selbst bei einer Dauerbelastung von 24h täglich und das 7-mal die Woche, keinerlei gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist.


Quellenangabe: (1*) „Bundesamt für Strahlenschutz, Stand 19.09.2005"