Wer kontrolliert die Einhaltung der Grenzwerte bei Mobilfunk-Basisstationen? |
Für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist vor allem der
Betreiber verantwortlich. Er hat für jede einzelne ortsfeste Funkanlage
die mehr als 10 Watt EIRP abstrahlt, eine Standortbescheinigung bei
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
zu beantragen. Diese Bescheinigung wird nach den Regeln der BEMFV ausgestellt.
Anwendung findet dieses Verfahren bei Inkrafttreten einer neuen Anlage
und wenn technische Veränderungen an einer bestehenden Funkanlage
vorgenommen wurden (eine technische Veränderung einer Funkanlage
nach Inkrafttreten der BEMFV wird wie eine Neuerrichtung behandelt).
Somit ist auch die Errichtung von weiteren ortsfesten Basisstationen
zu beantragen. Auch für die zukünftig genutzten UMTS-Frequenzen gelten gesetzliche
Grenzwerte, deren Einhaltung von den Betreibern dieser neuen Technologie
ebenfalls nach dem Standortverfahren in jedem Fall nachzuweisen ist.
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