Grenzwerte für Mobilfunkbasisstationen |
Moderne Funknetze erfüllen zunehmend die wachsenden Bedürfnisse vieler Menschen nach Kommunikation. Mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Felder werden nicht nur Telefonate, sondern auch Internetdaten, Musik, Unterhaltung und andere Informationen übertragen. Um eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Funkanwendungen zu erreichen, werden die Gebiete in so genannte Funkzellen gegliedert, die jeweils von ortsfesten Funksendeanlagen versorgt werden. Diese kommunizieren mit Hilfe elektromagnetischer Felder mit den mobilen Endgeräten in den Zellen (z.B. mit Handys). Die abgestrahlte Leistung der Anlagen richtet sich u. a. nach der Größe der jeweiligen Funkzelle und der Anzahl der Personen, die gleichzeitig telefonieren. Heute existiert vor allem in Städten eine gut ausgebaute Versorgung im Mobilfunk mit kleinzelligen Netzen. Größere Übertragungskapazität erfordert die UMTS-Technik (Universal Mobile Telecommunication System). Die Intensität der hochfrequenten elektromagnetischen Felder im Alltag nimmt durch den rasanten flächendeckenden Ausbau neuer Funksysteme zu. Damit gewinnen auch Strahlenschutz- Maßnahmen immer mehr an Bedeutung. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) befasst sich seit Beginn der Entwicklung intensiv mit diesem Thema. 1997 wurden in Deutschland Grenzwerte für ortsfeste Funksendeanlagen in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) rechtlich verankert. Die Grenzwerte greifen Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf. Auch die Europäische Union stützte 1999 ihre Ratsempfehlung auf die internationalen Empfehlungen (1999/519/EC). Zur Zeit gibt es bei Einhaltung der Grenzwerte keine wissenschaftlichen Beweise für gesundheitsschädliche Wirkungen.
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