Wer legt die Grenzwerte fest?

„Die Erkenntnisse über die Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen der letzten Jahrzehnten bilden eine sich stets verbessernde wissenschaftliche Basis und werden von unterschiedlichen, internationalen Gremien wie der ICNIRP und WHO permanent gesichtet sowie bewertet. Diese sprechen basierend darauf Empfehlungen für Grenzwerte aus, welche dann in jeweils nationalem Rahmen rechtlich in entsprechende Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden.“(1*)


Quelle PEBA International GmbH, inhaltlich übernommen von http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/allgemein/grenzw.htm


„Die derzeit aktuellen, internationalen Empfehlungen stammen von der "International Commission on Non-Ionising Radiation Protection" (ICNIRP) und sind in deren Richtlinie aus dem Jahr 1998 beschrieben. Die darin aufgeführten Grenzwerte schließen nach gesicherten Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder negative gesundheitliche Auswirkungen aus und liegen etwa 50-fach unter den Wirkungsschwellen für schädliche thermische Effekte.
Nicht für eine Grenzwertdefinition verwendbare Grundlagen wie Hypothesen, Effekte unklarer Auswirkung oder nicht reproduzierbare Studien werden dabei nicht berücksichtigt, diese können jedoch eine Basis für Vorsorgewerte bilden.“(1*)

„Die meisten nationalen Grenzwerte orientieren sich an jenen von der ICNIRP im Jahr 1998 herausgebenen Richtlinien. Für die europäischen Länder hat der Rat der Europäischen Union im Juli 1999 auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments eine Empfehlung (1999/519/EG) zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0-300 GHz) ausgesprochen. Als Grundlage dazu diente eben die Empfehlung der ICNIRP von 1998. In Deutschland werden die Grenzwerte in einer entsprechenden Verordnung innerhalb des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Januar 1997 beschrieben (26. BImSchV), auch sie entsprechen den ICNIRP-Richtlinien.“(1*)


Für Fragen des Strahlenschutzes ist in Deutschland folgendes Ministerium zuständig, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist die Strahlenschutzfachbehörde im Geschäftsbereich des BMU. Das BfS berät das BMU in allen Fragen des gesundheitlichen und angewandten Strahlenschutzes. Ein weiteres Beratungsgremium des BMU ist die Strahlenschutzkommission (SSK), die die in Deutschland geltenden Grenzwertempfehlungen erarbeitet hat und sie laufend anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft. Die SSK hat die Grenzwertempfehlungen der "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Orientierungswerte empfohlen.