„Die Erkenntnisse über die Wirkungen
elektromagnetischer Felder auf den Menschen der letzten Jahrzehnten
bilden eine sich stets verbessernde wissenschaftliche Basis und werden
von unterschiedlichen, internationalen Gremien wie der ICNIRP und WHO
permanent gesichtet sowie bewertet. Diese sprechen basierend darauf
Empfehlungen für Grenzwerte aus, welche dann in jeweils nationalem
Rahmen rechtlich in entsprechende Gesetze und Verordnungen umgesetzt
werden.“(1*)

Quelle PEBA International GmbH, inhaltlich übernommen von http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/allgemein/grenzw.htm
„Die derzeit aktuellen, internationalen Empfehlungen stammen von
der "International Commission on Non-Ionising Radiation Protection"
(ICNIRP) und sind in deren Richtlinie aus dem Jahr 1998 beschrieben.
Die darin aufgeführten Grenzwerte schließen nach gesicherten
Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer
Felder negative gesundheitliche Auswirkungen aus und liegen etwa 50-fach
unter den Wirkungsschwellen für schädliche thermische Effekte.
Nicht für eine Grenzwertdefinition verwendbare Grundlagen wie Hypothesen,
Effekte unklarer Auswirkung oder nicht reproduzierbare Studien werden
dabei nicht berücksichtigt, diese können jedoch eine Basis
für Vorsorgewerte bilden.“(1*)
„Die meisten nationalen Grenzwerte
orientieren sich an jenen von der ICNIRP im Jahr 1998 herausgebenen
Richtlinien. Für die europäischen Länder hat der Rat
der Europäischen Union im Juli 1999 auf Vorschlag der Kommission
und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments eine Empfehlung
(1999/519/EG) zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber
elektromagnetischen Feldern (0-300 GHz) ausgesprochen. Als Grundlage
dazu diente eben die Empfehlung der ICNIRP von 1998. In Deutschland
werden die Grenzwerte in einer entsprechenden Verordnung innerhalb des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Januar 1997 beschrieben (26. BImSchV),
auch sie entsprechen den ICNIRP-Richtlinien.“(1*)
Für Fragen des Strahlenschutzes ist in Deutschland folgendes Ministerium
zuständig, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU). Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
ist die Strahlenschutzfachbehörde im Geschäftsbereich des
BMU. Das BfS berät das BMU in allen Fragen des gesundheitlichen
und angewandten Strahlenschutzes. Ein weiteres Beratungsgremium des
BMU ist die Strahlenschutzkommission (SSK), die die in Deutschland geltenden
Grenzwertempfehlungen erarbeitet hat und sie laufend anhand neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse überprüft. Die SSK hat die Grenzwertempfehlungen
der "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection"
(ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Orientierungswerte
empfohlen.