Wie werden Grenzwerte festgelegt?

„Hochfrequente (HF-) Felder werden vom menschlichen Körper absorbiert und führen zur Erwärmung von Körpergewebe. Experimente haben gezeigt, dass gesundheitliche Wirkungen von HF-Strahlung auftreten können, wenn sich einzelne Körperbereiche oder das gesamte Körpergewebe um mehr als 1°C erwärmen (thermische Effekte). Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes über einen längeren Zeitraum können Stoffwechsel und Nervensystem gestört werden. Unter extremen Bedingungen kann sich beim Auge grauer Star entwickeln. Bei starken HF-Feldern kann auch die embryonale Entwicklung gestört werden. Unterhalb der Schwellenwerte wurden bisher keine gesicherten schädlichen Gesundheitswirkungen durch HF-Strahlung nachgewiesen. Nichtthermische ("athermische") Effekte wurden untersucht. International festgelegte Basisgrenzwerte der "spezifischen Absorptionsrate" (SAR-Werte) berücksichtigen wissenschaftlich nachgewiesene Wirkungen auf die Gesundheit – sowohl thermischer als auch nichtthermischer Art. Um die Einhaltung der Basisgrenzwerte zu überprüfen, arbeitet man in der Praxis mit gut messbaren abgeleiteten Grenzwerten der elektrischen und magnetischen Feldstärke: Diese sind festgelegt in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV). Werden die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten, so ist auch die Einhaltung der Basisgrenzwerte gewährleistet.“(1*)


• Ganzkörpergrenzwert 0,8W/kg (z.B. für elektromagnetische Felder einer Basisstation, die auf
den ganzen Körper einwirken)
• Teilkörpergrenzwert 2W/kg (z.B. für elektromagnetische Felder eines Handys, die beim
Telefonieren auf den Kopfbereich einwirken).
• D-Netz (GSM-900): ca. 42 Volt/m (mittl. Leistungsdichte: 4.5 W/qm)
• E-Netz (GSM-1800): ca. 58 Volt/m (mittl. Leistungsdichte: 9 W/qm)
• UMTS: 61 Volt/m (mittl. Leistungsdichte 10 W/qm)

Stand November 2001

 

Quellenangabe:
(
1*)
http://www.bfs.de/bfs/druck/strahlenthemen/mobilfunk.pdf