Wie werden Grenzwerte festgelegt? |
„Hochfrequente (HF-) Felder werden vom menschlichen Körper
absorbiert und führen zur Erwärmung von Körpergewebe.
Experimente haben gezeigt, dass gesundheitliche Wirkungen von HF-Strahlung
auftreten können, wenn sich einzelne Körperbereiche oder das
gesamte Körpergewebe um mehr als 1°C erwärmen (thermische
Effekte). Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes über einen
längeren Zeitraum können Stoffwechsel und Nervensystem gestört
werden. Unter extremen Bedingungen kann sich beim Auge grauer Star entwickeln.
Bei starken HF-Feldern kann auch die embryonale Entwicklung gestört
werden. Unterhalb der Schwellenwerte wurden bisher keine gesicherten
schädlichen Gesundheitswirkungen durch HF-Strahlung nachgewiesen.
Nichtthermische ("athermische") Effekte wurden untersucht.
International festgelegte Basisgrenzwerte der "spezifischen Absorptionsrate"
(SAR-Werte) berücksichtigen wissenschaftlich nachgewiesene Wirkungen
auf die Gesundheit – sowohl thermischer als auch nichtthermischer
Art. Um die Einhaltung der Basisgrenzwerte zu überprüfen,
arbeitet man in der Praxis mit gut messbaren abgeleiteten Grenzwerten
der elektrischen und magnetischen Feldstärke: Diese sind festgelegt
in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26.
BImSchV). Werden die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten, so ist
auch die Einhaltung der Basisgrenzwerte gewährleistet.“
Stand November 2001 Quellenangabe:
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