Maßnahmen zur Verbesserung
von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz, Information
und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze
der Unternehmen
DETEMOBIL DEUTSCHE TELEKOM MOBILNET GMBH
E-PLUS MOBILFUNK GMBH & CO. KG
MANNESMANN MOBILFUNK GMBH
MOBILCOM MULTIMEDIA GMBH
QUAM GROUP 3G UMTS GMBH
VIAG INTERKOM GMBH & CO.
- im Folgenden "Mobilfunkbetreiber"
genannt -
I.
EINLEITUNG
Der Mobilfunk hat sich in den vergangenen
Jahren zu einer Schlüsselbranche für den Standort Deutschland
entwickelt und ist damit auch arbeitsmarktpolitisch von hoher Bedeutung.
Aufgrund der rasanten Entwicklung der Mobilfunktechnik ist inzwischen
auch eine wohnbereichsnahe Errichtung von Mobilfunk Sendeanlagen technisch
unverzichtbar geworden.
Obwohl in Deutschland die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen
und gesetzlich in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) verankerten Grenzwerte für die Immission elektromagnetischer
Felder streng eingehalten werden, stößt die Errichtung von
Mobilfunk-Sendeanlagen im Rahmen der
intensiven "Elektrosmog"-Diskussion ungeachtet der hohen Nachfrage
nach Mobilfunkangeboten zunehmend auf Vorbehalte und Kritik in Teilen
der Bevölkerung.
Die Mobilfunkbetreiber nehmen diese Besorgnisse sehr ernst. Sie erklären
daher gegenüber der Bundesregierung ihre Bereitschaft, durch konkrete
zusätzliche Maßnahmen die Vorsorge weiter zu verstärken
und damit einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der Mobilfunkinfrastruktur
zu leisten.
II.
GRENZWERTE
Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der
26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind mit den wissenschaftlich
abgesicherten Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission
(ICNIRP) identisch. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat diese
Grenzwerte als ausreichende Sicherheitsbasis für den dauerhaften
Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
empfohlen.
In Deutschland hat die Strahlenschutzkommission in ihrer Empfehlung
vom 14. September 2001 die wissenschaftliche Tragfähigkeit der
Grenzwerte bestätigt und sieht keine Notwendigkeit, unter Vorsorgeaspekten
die geltenden Grenzwerte der 26. BlmSchV zu verschärfen. Sie sieht
vielmehr weiteren Forschungsbedarf.
Eine Grenzwertverschärfung nach dem Schweizer Modell - Faktor 10
- würde zu einem deutlichen Mehrbedarf an UMTS-Standorten führen.
Ferner würde diese Anforderung eine sinnvolle Mitnutzung bestehender
Standorte verhindern und liefe somit den städtebaulichen Belangen
der Kommunen entgegen.
III.
MAßNAHMEN DER MOBILFUNKBETREIBER
Die Mobilfunkbetreiber erklären sich
bereit, in den Bereichen Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz
wirksame und nachprüfbare Verbesserungen gegenüber der derzeitigen
Situation herbeizuführen.
1. KOMMUNIKATION UND PARTIZIPATION
A) VERBESSERUNG
DER KOOPERATION MIT DEN KOMMUNEN
-
Ein wesentliches Konfliktfeld
stellt derzeit die Einbeziehung der kommunalen Verwaltungen bei
der Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen dar. Die nach der 26.
BlmSchV vorgesehenen Fristen für Genehmigungs- und Meldeverfahren
und der Umfang der Mitgestaltungsmöglichkeiten werden von
vielen Kommunen als unzureichend betrachtet.
Um die Kommunikation und Partizipation zu intensivieren, haben
die Mobilfunkunternehmen bereits am 9. Juli 2001 jeweils mit den
kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene im Rahmen der
bestehenden Lizenzauflagen eine freiwillige Vereinbarung mit folgenden
wesentlichen Maßnahmen geschlossen: Die Mobilfunkbetreiber
haben gegenüber den Kommunen jeweils schriftlich einen kommunalen
Ansprechpartner benannt, der die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen
und den jeweiligen Unternehmen in Fragen des Netzbaus koordiniert.
Dabei soll das nachfolgende mehrstufige Informationskonzept zur
Einbeziehung der
Kommunen zur Anwendung gelangen:
- Die Mobilfunkbetreiber informieren jeweils
die Gebietskörperschaften in regelmäßigen Abständen
über den aktuellen Stand des Ausbaus ihrer jeweiligen Netzinfrastruktur
sowie den Planungsstand neuer Anlagen.
- Nach Konkretisierung der Funknetzplanung
für eine Region informieren die jeweiligen Mobilfunkbetreiber
die betroffene Gebietskörperschaft über die Absicht
eines konkret geplanten Bauvorhabens mit Angabe eines funktechnischen
Suchbereiches (Positionsbereich für neue Sendeanlagen in
Abhängigkeit der umliegenden Netzstruktur). Der Kommune wird
innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme
und zur Erörterung der Baumaßnahme im Rahmen eines
ergebnisoffenen Gespräches ermöglicht. Ziel dieser Gespräche
ist eine Konsenslösung unter Einbeziehung der konkreten örtlichen
Belange der Kommune und der technischen und strukturellen Randbedingungen
zur Errichtung der Netzinfrastruktur des jeweiligen Netzbetreibers.
- Die betroffene Gebietskörperschaft
wird über die Inbetriebnahme einer Sendeanlage zum gleichen
Zeitpunkt wie die zuständige Anzeigebehörde nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
informiert.
- Die Mobilfunkbetreiber sind bereit, den
Aufbau einer Standortdatenbank durch die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post und eine Bereitstellung der
notwendigen Daten zum Zweck der Information von Gebietskörperschaften
im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Die Datenbank erfasst
auch alle Anlagen vor dem Inkrafttreten der 26. BlmSchV am 1.
Januar 1997.
Darüber hinaus sagen die Betreiber folgende Maßnahmen
zu:
- Offenlegung der Planungen durch halbjährliche
Erörterung der Netzplanung unter Einbeziehung von Standortalternativen
mit jeweils betroffenen Kommunen
- Unterrichtung der Kommunen und der Bürgerinnen
und Bürger in Abstimmung mit den Kommunen
- Parallele Errichtungsabsichtsanzeige an
die Landesbehörden
-
Verbindliche Einbeziehung
der Kommunen in die Standortwahl: Gelegenheit der Kommunen zur
Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen.
Die Mobilfunkbetreiber bekräftigen ihre jeweils gegenüber
den kommunalen Spitzenverbänden getätigten Zusagen,
die getroffenen Vereinbarungen in vollem Umfang und nachprüfbar
stufenweise umzusetzen. Die Betreiber gehen davon aus, dass
die Verbände den Fortgang der Umsetzung regelmäßigen
Prüfungen unterziehen und sagen zu, regional erkannten
Handlungsbedarf im jeweiligen Unternehmen rasch umzusetzen.
B) GEMEINSAME NUTZUNG VON ANTENNENSTANDORTEN
-
Um einen schonenden Umgang mit den Ressourcen Landschaft und "Dach"
zu erreichen, wobei insbesondere landschaftsschützende und
ortsgestalterische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen, nutzen
die Betreiber bereits heute eine nicht unerhebliche Anzahl Standorte
gemeinsam. Durch die von der RegTP zugelassenen
Möglichkeiten beim Site-Sharing ergeben sich weitere Optimierungspotentiale.
Die Mobilfunkbetreiber bekräftigen deshalb ihre gegenüber
den kommunalen Spitzenverbänden gegebene Zusage, aufgrund
der großen Anzahl der erforderlichen Standorte und zur Wahrung
der städtebaulichen Belange im Rahmen des kartellrechtlich
Zulässigen die möglichst optimale Nutzung von vorhandenen
und zukünftigen Antennenstandorten anzustreben. In städtischen
Gebieten werden die Betreiber das Site-Sharing in Abstimmung mit
den Kommunen durchführen.
C) ALTERNATIVE STANDORTPRÜFUNG BEI KINDERGÄRTEN
UND SCHULEN
-
Den Mobilfunkbetreibern
ist bewusst, dass bestimmte Bereiche für die Errichtung
von Sendeanlagen besonders im Fokus der öffentlichen Diskussion
stehen. Dies gilt insbesondere für Kindergärten und
Schulen. Ungeachtet der auch in diesen Bereichen durch die geltenden
Grenzwerte gewährleisteten Sicherheit vor Einwirkungen
elektromagnetischer Felder sind die Betreiber bereit, den Besorgnissen
verstärkt Rechnung zu tragen und vorrangig andere Standorte
zu prüfen.
Sollte diese Prüfung ergeben, dass die Errichtung einer
Sendeanlage in der Nähe oder auf einer Schule oder einem
Kindergarten nach Abwägung aller Gesichtspunkte unter immissions-
und funktechnischen Gesichtspunkten die beste Lösung darstellt,
so werden die Mobilfunkbetreiber, angelehnt an die Empfehlung
der WHO, rechtzeitig durch geeignete umfassende Informations-
und Begleitmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die
Akzeptanz für einen solchen Standort verbessert werden
kann.
2.
VERBRAUCHERSCHUTZ UND VERBRAUCHERINFORMATION ZU HANDYS
Die Mobilfunkbetreiber sagen
zu, keine Handys zu vertreiben, die nicht den von der internationalen
Strahlenschutzkommission ICNIRP wissenschaftlich erarbeiteten und
von der Europäischen Union EU in Übernahme der von der
ICNIRP empfohlenen
Grenzwerte entsprechen.
Die Mobilfunkbetreiber unterstützen die Initiative der Herstellerunternehmen,
zugunsten verbesserter Verbraucherinformationen Angaben der SAR-Werte
(SAR
Spezifische Absorptionsrate) der Handys in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Sie werden die Hersteller auf eine verbraucherfreundliche und transparente
Ausgestaltung
dieser Informationen drängen, so dass der Kunde vor der Kaufentscheidung
die jeweils höchstmögliche spezifische Absorptionsrate
in Erfahrung bringen kann.
Weiterhin werden die Mobilfunkbetreiber die Hersteller darauf drängen,
verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert auf den Markt zu bringen.
Darüber hinaus werden sie die Hersteller darauf drängen,
ein Qualitätssiegel für Handys mit besonders niedrigem
SAR-Wert zu entwickeln.
Soweit die Mobilfunkbetreiber ihrerseits Handys vertreiben, werden
sie zusätzlich die o. g. Informationen geben. Sie sagen darüber
hinaus zu, verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert anzubieten.
3. FORSCHUNGSFÖRDERUNG
Die Mobilfunknetzbetreiber verpflichten sich,
die Forschungsförderung auf dem Gebiet elektromagnetischer
Felder zu intensivieren. Sie werden jeweils anteilig für den
Zeitraum 2002 bis 2005 insgesamt 8,5 Mio. Euro zur Verfügung
stellen. Sie sind bereit, mit diesen Mitteln das Forschungsprogramm
des Bundesumweltministeriums zu unterstützen, das im betreffenden
Zeitraum mit den gleichen Mittelvolumen ausgestattet ist.
Für die Betreibermittel muss ein geeignetes Vergabe- und Managementverfahren
etabliert werden, bei dem sichergestellt ist, dass sich dieses an
den von der WHO formulierten Kriterien für EMF-Forschungsprojekte
orientiert und die Voraussetzung hinsichtlich interessenungebundener
Durchführung gegeben ist.
4. MONITORING ALS BEITRAG
ZUM RISIKOMANAGEMENT
Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, relevante
Immissionen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische
Felder in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen.
Darüber hinaus sind Messdaten über die tatsächlichen
Immissionen für die verantwortlichen Entscheidungsträger
und die ausführenden Organe eine wesentliche Basis für
die Immissionsbewertung und ein vorsorgliches Risikomanagement.
Die Mobilfunkbetreiber unterstützen deshalb entsprechende Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz und zum vorsorglichen Risikomanagement. Konkret
wird vorgeschlagen:
Aufbau eines Netzes von EMF-Messmonitoren
Idealerweise könnte eine solches
Monitoring der EMF-Immission durch ein Netz fester und mobiler Messstationen
realisiert werden. Durch eine entsprechende Anbindung sollten die
Daten online und automatisch erfasst und dargestellt werden. Das
Management eines solchen Systems sollte betreiberunabhängig
durch die RegTP und die nach dem BlmSchG zuständigen Behörden
erfolgen.
Alternativ sind die Mobilfunkbetreiber bereit, die bestehenden Immissionsmessprogramme
auszuweiten.
Ausweitung bestehender Immissionsmessprogramme
Bei etwas reduzierten Anforderungen an
die Regelmäßigkeit kann das oben genannte Ziel auch durch
eine Ausweitung der bereits heute von der RegTP und einigen Bundesländern
durchgeführten Messprogramme erreicht werden. Die Messungen
sollten dabei unter Einbeziehung entsprechender Fachinstitute unter
Federführung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) und der Vollzugsbehörde nach BlmSchG erfolgen.
Zur Realisierung bieten die Mobilfunkbetreiber an, jeweils anteilig
finanzierte Mittel in einer Gesamthöhe von 1,5 Millionen Euro
zur Erfassung der hochfrequenten elektromagnetischen Immissionen,
die nur zu einem Bruchteil von Mobilfunk-Sendeanlagen erzeugt werden,
zur Verfügung zu stellen.
Ein Einsatz von Mitteln des Bundes und der Länder sowie ggf.
ähnlicher Initiativprogramme sollte angestrebt werden, um eine
schnelle und effektive Umsetzung zu erreichen.
5. MONITORING
Die Mobilfunkbetreiber werden die Bundesregierung
mindestens einmal jährlich auf der Basis eines unabhängigen
Gutachtens über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung
informieren.
IV.
PERSPEKTIVE
Die Mobilfunkbetreiber versprechen sich von den
vorgeschlagenen Maßnahmen eine spürbare Versachlichung
der Diskussionen und dadurch mehr Akzeptanz. Damit werden gemeinsam
die Voraussetzungen für eine zukunftssichere Nutzung der Mobilfunktechnik
in Deutschland, die alle relevanten gesellschaftlichen Interessen
berücksichtigt, geschaffen.
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